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Bei unberechtigten Schadenersatzansprüchen wehrt Ihre Haftpflichtversicherung
die
Schadenersatzansprüche ab. Sollte der "Geschädigte" daraufhin
einen Rechtsstreit anstreben,
führt die Haftpflichtversicherung für Sie den Prozess und trägt
auch die Kosten hierfür.
Sie wandelt sich dann sozusagen in eine Art "Rechtschutzversicherung"
um.
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